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Corona-Diskussion überdeckt alle anderen Themen - Franz C. Bauer
25.11.2020 | Austria Börsenbrief Nr. 47/2020Die Corona-Diskussion überdeckt auch in den Medien alle anderen Themen, die das Umfeld für Anleger bestimmen – etwa die Brexit-Verhandlungen. Zwar ist deren Ausgang für Großbritannien wichtiger als für die „Rest-EU“, doch von geregelten Handelsbeziehungen mit dem abtrünnigen Noch-Mitglied würde auch die EU profitieren. Doch Corona hat auch hier die Regie übernommen – ein wichtiges Mitglied aus dem EU-Verhandlungsteam des Franzosen Barnier wurde positiv getestet, und so kommt es zu Verzögerungen.
Optimistisch gab sich allerdings die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen, die Fortschritte orten will. Der Ausgang der US-Wahlen dürfte die Kompromissbereitschaft der Briten jedenfalls beflügeln. Dass sich Donald Trump und Boris Johnson gut verstehen, verwundert ja nicht. Beides etwas „eigenwillige“ Persönlichkeiten, beide Vertreter von Parteien rechts der Mitte, beide bekannt für einsame Entscheidungen. Donald Trump hat Boris Johnson jedenfalls mehr geschätzt als die EU, die er (wohl teilweise zurecht) für einen Haufen von überbezahlten Bürokraten hielt, die nichts weiterbringen. Biden hingegen schätzt die EU als schwerfälligen, aber verlässlichen Partner wohl mehr als den selbstverliebten britischen Premier. Derzeit sieht es also danach aus, als komme es zu einem Vertrag, der die Beziehungen zwischen EU und Großbritannien vernünftig regelt.
Nicht wirklich vernünftig geregelt ist die Corona-Hilfe in Österreich. Auf geschätzt sieben Milliarden Euro summieren sich bisher die Steuerstundungen. Grundsätzlich ist ja jede Hilfe für die in Bedrängnis geratenen Unternehmen zu begrüßen, denn dass nur gesunde Unternehmen Arbeitsplätze sichern können, ist inzwischen wahrscheinlich jedem klar. Aber warum eine Stundung der Umsatzsteuer möglich sein soll, ist nicht ganz klar. Für jede unternehmerische Tätigkeit ist die Umsatzsteuer (sofern diese verrechnet wird, was ab einer bestimmten Umsatzgröße vorgeschrieben ist) ein reiner Durchlaufposten. Sie wird zwar vereinnahmt, aber gleich wieder abgeführt. Sie fällt auch nur an, wenn überhaupt Umsätze getätigt werden. Warum so eine Steuer gestundet werden soll ist also weder verständlich noch logisch.
Aber was passiert nächstes Jahr, wenn alle gestundeten Abgaben fällig werden? Haben die Unternehmen (und vor allem die Freiberufler) da vorgesorgt? Es ist leider davon auszugehen, dass hier eine Pleitewelle droht – bzw. dass sich der Fiskus dazu entschließt, zumindest teilweise Steuern nachzulassen. Und was passiert, wenn genau damit viele gewerbliche Steuerzahler rechnen? Sie zögern die Bezahlung natürlich hinaus, was wiederum zu zusätzlichem Finanzierungsbedarf des Finanzministers führt. Toll ist das alles nicht, prognostizierbar auch nicht, aber die deutsche „Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing“ (BKS) rechnet für Deutschland damit, dass die zu erwartenden Insolvenzen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie die zu erwartenden Pleiten von Einpersonengesellschaften das Bankensystem schwer belasten werden. Es gibt keinen Grund, warum diese Warnung nicht auch auf die österreichischen Banken zutrifft.
Zusammen mit den zu erwartenden Einschränkungen der Kreditvergabe sei eine rasche konjunkturelle Erholung daher unwahrscheinlich, meint BKS-Präsident Jürgen Sonder
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