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Wie sich der DAX 40 Index künftig zusammensetzen könnte

26.11.2020 | Money Mail Nr. 141/2020

Ab September 2021 wird der deutsche Aktienleitindex Dax um 10 Werte auf insgesamt 40 Titel erweitert. Das gab die Deutsche Börse in dieser Woche bekannt. Im Gegenzug verkleinert sich der MDax-Index auf 50 statt bisher 60 Werte. Bereits schon ab Dezember 2020 müssen alle künftigen Dax-Kandidaten vor Aufnahme ein positives EBITDA in den zwei letzten Finanzberichten aufweisen, schreibt die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) in einer Ausarbeitung zu dem Thema. Ab März 2021 wird es Bestandteil der Indexmethodologie, dass zukünftig alle Unternehmen in den Dax-Auswahlindizes testierte Geschäftsberichte und vierteljährlich Quartalsmitteilungen veröffentlichen müssen.
Nach einer 30-tägigen Warnfrist führt ein Verstoß gegen diese Anforderungen unmittelbar zum Indexausschluss. Infolge dessen entfällt für alle Unternehmen in den Dax-Auswahlindizes die Pflicht zur Notierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Notierung im Regulierten Markt ist künftig ausreichend. Diese neue Regel wird eingeführt, um dem Indexanbieter zu ermöglichen, im Falle einer Regelverletzung unabhängig und schneller reagieren zu können, so die LBBW.
Zusätzlich müssen ab März 2021 alle Neuzugänge zur Dax-Familie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hinsichtlich eines Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat entsprechen. Um Kontinuität in der Dax-Familie zu bewahren, gilt für bestehende Mitglieder eine Übergangsfrist. Ab September 2022 muss dies jedoch erfüllt sein. Ab 2021 gibt es bei den DAX-Indizes zweimal im Jahr eine planmäßige Hauptüberprüfung (März und September). Zurzeit gibt es eine derartige Überprüfung laut LBBW nur im September.
Um die Regeln zu vereinfachen, ohne jedoch auf Investierbarkeit zu verzichten, werden ab der Überprüfung im September 2021 Indexmitglieder nur noch nach Marktkapitalisierung bestimmt. Der Börsenumsatz wird bei der Rangliste nicht mehr berücksichtigt; stattdessen müssen Indexmitglieder eine Mindestliquidität aufweisen. Der ursprüngliche Vorschlag der Deutschen Börse, dass Unternehmen mit einer Beteiligung an kontroversen Waffen nicht Teil der DAX-Familie sein können, wurde fallen gelassen. Neben weiteren Kriterien bleibt diese Einschränkung daher speziellen ESG-Indizes vorbehalten, so die LBBW.
Unser Fazit: Die Reform des Dax erhielt von Expertenseite sowohl Lob als auch Kritik. Letztlich ist es ein Schritt in die richtige Richtung, der ganz große Wurf ist es aber nicht. Ob dadurch wie geplant Finanzskandale wie jener beim Finanzdienstleister Wirecard verhindert werden können, erscheint uns fraglich zu sein. Ansonsten raten wir davon ab, potenzielle Index-Aufsteiger nur wegen einer etwaigen Index-Aufnahme hinterherzujagen. Entscheidend für den Aktienkauf bleiben auch hier eine vernünftige Bewertung, eine interessante Story sowie ein aussichtsreiches Chartbild.

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