Finanzmarktaufsicht in Österreich

Verbraucherschutz, Transparenz & Fairness

Damit kein Ungleichgewicht zwischen den Akteuren auf dem Finanzmarkt herrscht, ist ein gewisses Maß an Überwachung nötig. In Österreich ist dafür die Finanzmarktaufsicht - kurz FMA - zuständig, welche im Jahr 2002 gegründet wurde.

Die Aufsicht wird in zwei unterschiedliche Bereiche getrennt. Zum einen ist dies die Solvenzaufsicht. Diese soll gewährleisten, dass Banken & Co sowohl ihren vertraglich festgelegten Verpflichtungen nachkommen als auch stets ihre Zahlungsfähigkeit behalten. Die Markt- und Verhaltensaufsicht hat demgegenüber zum Ziel, dass transparente Verhältnisse herrschen. Des Weiteren sollen in gewissen Bereichen Mindeststandards eingehalten und unerlaubte Geschäfte - wie etwa Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung - bekämpft werden.

Grundsätzlich ist die FMA in insgesamt sechs Bereiche aufgeteilt, welche allesamt dem Vorstand untergeordnet sind. Die Bereiche sind die folgenden:

  1. Bankenaufsicht
  2. Versicherungsaufsicht und Pensionskassenaufsicht
  3. Wertpapieraufsicht
  4. Integrierte Aufsicht
  5. Services
  6. Bankenabwicklung

 

Jeder dieser sechs Bereiche - mit Ausnahme der Bankenabwicklung - ist wiederum in eine gewisse Anzahl von Abteilungen aufgeteilt. So besteht der Bereich „Integrierte Aufsicht“ beispielsweise aus den Abteilungen „Integrierte Finanzmärkte“, Internationale Angelegenheiten und Legistik“, „Integrierte Conduct- und Vertriebsaufsicht über Banken“, „Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebs“ und „Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“.

Die Geschäftsführung der FMA wird wiederum von einem Aufsichtsrat überwacht. Dieser besteht aus insgesamt acht Mitgliedern, die vom Bundesminister für Finanzen sowie der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) nominiert werden. Die Wirtschaftskammer Österreich schlägt zudem zwei weitere Mitglieder vor.

Doch welche Aufgaben hat die Finanzmarktaufsicht nun genau? Im Rahmen der Aufsicht über den Finanzmarkt sind drei Bereiche zu unterscheiden. Der erste ist die Bankenaufsicht, welche vor allem Kreditinstitute sowie auch Zahlungsinstitute in den Fokus nimmt. Der zweite Aufgabenbereich ist die Aufsicht gegenüber Versicherungen und Pensionskassen. Ihr Geschäftsbetreib wird entsprechend überwacht. Zu diesem Zweck kommt es auch zu Vor-Ort-Prüfungen. Zuletzt ist noch die Wertpapieraufsicht von Belang. In diesem Zusammenhang sind unter anderen die Börsen- sowie Emittentenaufsicht sowie die Konzessionierung von Belang.

Zu den weiteren Aufgaben der FMA gehört seit 2015 die sogenannte Bankenabwicklung. Diese ist dafür zuständig, die Stabilität des Finanzmarktes zu wahren bzw. eine geordnete Abwicklung vorzunehmen, falls ein Institut vor dem Ausfall steht.

Zuletzt ist auch der Schutz von Anlegern, Verbrauchern sowie Gläubigern ein wichtiger Aufgabenbereich der Finanzmarktaufsicht. Sie sorgt dafür, dass Banken, Pensionskassen, Versicherungen und Co die gesetzlich festgelegten Verhaltensregeln einhalten. Des Weiteren setzt sich die FMA sowohl für Fairness als auch Transparenz am österreichischen Kapitalmarkt ein. Zum Verbraucherschutz gehört es auch, dass die FMA die Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hat. Sie prüft in diesem Zusammenhang, ob Prospekte, welche über ein Wertpapier informieren, den Kunden sowohl die Chancen als auch die Risiken, die das Investment mit sich bringt, angemessen darlegen.

Wussten Sie schon? Die maßgebliche Finanzaufsichtsbehörde in Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche seit dem 1. Mai 2002 besteht. Nach eigenen Angaben arbeiten knapp 2.600 Beschäftigte in Bonn und Frankfurt am Main daran, eine Vielzahl von Banken, Versicherer, Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und inländischen Fonds zu beaufsichtigen. Unter anderem trägt die BaFin dazu bei, dass das deutsche Finanzsystem stabil und funktionsfähig bleibt. Des Weiteren gehört der Verbraucherschutz zu den Zielen der BaFin.

Möchten Sie herausfinden, wodurch sich das deutsche Bank- und Kapitalmarktrecht noch auszeichnet? Im kostenlosen Ratgeber von anwalt.org erfahren Sie unter anderem mehr über das deutsche Kreditwesen- und Börsengesetz. Des Weiteren finden Sie dort Informationen rund um das geltende Geldwäschegesetz.

 

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. (BvDR e.V.), gegründet im August 2015, macht es sich zur Aufgabe, interessierte Bürger und Bürgerinnen leicht verständlich über wichtige Rechtsthemen zu informieren. Anwalt.org stellt ein umfassendes Informationsportal dar, auf welchem die unterschiedlichsten Rechtsgebiete, von A wie Agrarrecht übers Familien- und Mietrecht bis hin zu Z wie Zivilrecht, behandelt werden.

Hier gehts zur Homepage der FMA:
https://www.fma.gv.at/