Wir bieten für jede Anlegermentalität die richtige Strategie.
Unsere Informationsdienste.
-
Austria Börsenbrief
Erfolgreich seit 1987 -
Hanseatischer Börsendienst
Börsenerfolge seit 1961 -
Aktien-Spezialwerte
Aktienperlen aus dem Marktsegment Small Caps -
Der Internationale
Global in Gewinner-Aktien investieren -
MEIN GELD.PLUS
Für Sparer, die einmal monatlich Geld anlegen -
Money Mail
Aktiv investieren und profitieren
tick-TS: Organe wollen Vollausschüttungsgebot kippen
25.03.2026 | Aktien-Spezialwerte Nr. 06/2026tick-TS hat kürzlich den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/25 (bis 30.09.2025) vorgelegt und zur Hauptversammlung (28. April in Düsseldorf) eingeladen. Vom zuletzt erzielten 2024/25er Ergebnis je Aktie von 1,05 Euro sollen 0,85 Euro je Aktie als Dividende zur Ausschüttung kommen (wir berichteten).
Während der Geschäftsbericht aus unserer Sicht über die zuletzt bereits bestehende Nachrichtenlage hinaus keine entscheidenden Neuigkeiten brachte, enthält die Tagesordnung zur Hauptversammlung (HV) doch einen Beschlusspunkt, der uns sauer aufstößt und Dividendenfreunden nicht gefallen kann. Denn Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Top 9 vor, die Regelungen des § 17 Abs. 3 bis 5 der Satzung ersatzlos zu streichen. § 17 Abs. 3 der tick-TS-Satzung regelt aktuell, dass abweichend von § 58 Abs. 2 AktG nur maximal 20 % des Jahresüberschusses vorab in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden können und § 17 Abs. 4 der Satzung regelt, dass der gesamte ausschüttungsfähige Bilanzgewinn als Dividende zu verwenden ist, wovon nur abgewichen werden kann, „wenn dies aufgrund der wirtschaftlichen oder finanziellen Lage zwingend erforderlich ist”. Zusammengenommen bedeutet dies, dass Aktionäre bei tick-TS bisher immer mit faktischen Ausschüttungsquoten zwischen 80 % und 100 % rechnen konnten, eben weil die tick-TS-Organe an diese Satzungsvorgaben gebunden waren. In den letzten beiden Geschäftsjahren 2023/24 und 2024/25 wurde bereits davon Gebrauch gemacht, jeweils 20 % des Jahresüberschusses in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen, sodass „nur” jeweils 80 % des Jahresüberschusses als Dividenden flossen. Ebenfalls hatte tick-TS für das Geschäftsjahr 2020/21, in dem ein hoher Sondergewinn anfiel, nur 80 % des Gewinns ausgeschüttet. In den anderen Jahren floss aber jeweils der volle Jahresgewinn an die Aktionäre.
Sollte nun das satzungsgemäße Vollausschüttungsgebot gestrichen werden, entfiele für tick-TS-Aktionäre künftig die Sicherheit, Berechenbarkeit und Planbarkeit hoher Dividenden. Das bisherige Vollausschüttungsgebot war unseres Erachtens aufgrund der grundsätzlich hohen Gewinnqualität, des „asset-light”-Geschäftsmodells, sowie der starken Bilanz mit einer langjährigen Bankschuldenfreiheit und einer Eigenkapitalquote von zuletzt 81,4 % unproblematisch umsetzbar und dürfte auch zu einer gewissen Kapitaldisziplin beigetragen haben. Da auch im Rahmen der aktuellen Satzung ohnehin jeweils bis zu 20 % des Gewinns faktisch thesauriert werden können und zudem in etwaigen Notfällen „wenn dies aufgrund der wirtschaftlichen oder finanziellen Lage zwingend erforderlich ist” (was eine 75 %ige HV Mehrheit festzustellen hätte) auch noch mehr thesauriert werden könnte, sehen wir die bisherige Regelung in der Satzung als völlig ausreichend an, um auch künftig für eine ausreichende Kapitalausstattung der tick-TS zu sorgen. Wir lehnen daher die von der Verwaltung in Tagesordnungspunkt 9 intendierte Satzungsänderung ab und raten Aktionären dazu, bei TOP 9 mit NEIN zu stimmen. Bei allen anderen Tagesordnungspunkten sehen wir keinen Grund für eine Ablehnung. Da es zur Abschaffung des bisherigen Vollausschüttungsgebotes einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bedarf, bestehen gute Chancen, dass es bei der aktionärsfreundlicheren bisherigen Regelung bleibt, wenn genügend Aktionäre ihre Stimmen wahrnehmen.
Aktionäre erhalten in den kommenden Tagen ihre HV-Einladungen. Auch wer nicht zur HV kommen kann oder will, sollte sich anmelden, um (mittels konkreter und bindender Einzelweisungen) seine Stimmrechte auszuüben. Werden Sie daher aktiv, jede Stimme zählt - Brief oder E-Mail genügt, wie in den Unterlagen angegeben.
Interesse geweckt?
Sind Sie bereits Abonnent? Dann loggen Sie sich bitte ein.
Wenn Sie noch kein Kunde sind, wählen Sie bitte aus unseren Abo-Angeboten aus:
Themen des Aktien-Spezialwerte Nr. 06/2026