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bet-at-home: Ende für Online-Casino in Deutschland?
28.08.2019 | Aktien-Spezialwerte Nr. 18/2019Für bet-at-home sehen wir zusehends schlechtere Marktbedingungen für den inzwischen wichtigsten Ländermarkt Deutschland. So ist zuletzt die Wettbewerbssituation in der deutschen Sportwette immer intensiver geworden. Inzwischen kämpft eine dreistellige Anzahl von nationalen und internationalen Anbietern auf dem deutschen Markt um Marktanteile. Zugleich drohen sich nun die erheblichen regulatorischen Risiken, auf die wir immer wieder hingewiesen haben, teilweise zu realisieren. So sind kürzlich die Richtlinien für die Beantragung deutscher Sportwettenlizenzen veröffentlicht worden. Bekanntlich wird der neue Glücksspielstaatsvertrag ab Anfang 2020 gültig sein, wobei das Sportwettenangebot damit weiter aus der aktuell immer noch bestehenden rechtlichen Grauzone herauskommen soll. An sich ist die vollständige Legalisierung zu begrüßen. Bleibt es aber bei den aktuell angedachten Regelungen, so werden mit den Bedingungen, die an eine Lizenzvergabe geknüpft sind, herbe Einschnitte für Anbieter von Sportwetten einhergehen.
So sieht der neue Glücksspielstaatsvertrag unter anderem das Ende von Live-Wetten vor, die aber in den letzten Jahren ein wesentlicher Umsatztreiber für Onlineanbieter wie bet-at-home waren. Kunden hätten dann bei lizensierten Anbietern keine Möglichkeit mehr, während eines laufenden Sportereignisses auf Ereignisse wie das nächste Tor oder ähnliches zu tippen. Weiterhin soll ein monatliches Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Spieler gelten. Schließlich – und das sehen wir für das Geschäftsmodell von bet-at-home als größten Haken an – soll das Unterlassen aller nach neuem Glücksspielstaatsvertrag nach wie vor untersagten Online-Casino-Angebote absolute Voraussetzung zum Erhalt einer Sportwettenlizenz sein. Demnach dürfte bet-at-home künftig weder selbst noch über assoziierte Unternehmen irgendwelche Online-Casino-Angebote in Deutschland anbieten, wenn das Unternehmen eine deutsche Sportwettenlizenz erhalten will. Schließlich sollen all diese Regelungen nur für eine verkürzte „Experimentierphase“ bis zum 30. Juni 2021 gelten...
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